Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen IntelligentLab UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „MarktFix") und ihren Auftraggeber:innen über die auf dieser Website beschriebenen Fix-Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. MarktFix bietet seine Leistungen nicht gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB an; mit der Anfrage einer Leistung bestätigt die auftraggebende Person, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen erkennt MarktFix nicht an, es sei denn, MarktFix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn MarktFix eine über das Problem-Formular oder per E-Mail eingereichte Anfrage schriftlich (z. B. per E-Mail) mit Leistungsumfang und Festpreis bestätigt und die auftraggebende Person diese Bestätigung annimmt.
3. Leistungsumfang und Vertragsart
Umfang, Ergebnis und Voraussetzungen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf der entsprechenden Fix- bzw. Plattform-Seite sowie aus der individuellen Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil — siehe auch Sicherheit & Abgrenzung.
Verträge über die Umsetzung eines Fixes sind Werkverträge im Sinne des § 631 BGB: geschuldet ist die vereinbarte technische Umsetzung als Erfolg (z. B. eine korrekt konfigurierte Verbindung, eine fachgerecht korrigierte Dateneinreichung, ein behobener Programmfehler) — nicht die Entscheidung eines Drittanbieters (Google, Meta, TikTok, ein Marktplatz oder Zahlungsdienst) über Freischaltung, Zulassung, Performance oder Kontostatus. Eine technische Prüfung (z. B. FixCheck) ohne im Voraus feststehenden Umsetzungsumfang ist eine Dienstleistung eigener Art im Sinne des § 611 BGB: geschuldet ist eine fachgerechte Durchführung nach dem Stand der Technik, kein bestimmtes Prüfergebnis.
4. Mitwirkungspflichten
Auftraggeber:innen stellen die für die Leistung notwendigen Zugänge rechtzeitig und über die plattformeigenen Einladungs- bzw. Rollenmechanismen bereit (Partner- oder Mitarbeiterrolle, kein alleiniger Zugang, keine Passwortweitergabe). Verzögerungen durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung können die vereinbarte Bearbeitungszeit verschieben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Festpreis netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei umfangreicheren Aufträgen (z. B. Spezialistenprojekte oder Complex Custom Fix) kann MarktFix eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Arbeitsbeginn verlangen; dies wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät die auftraggebende Person in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB). Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
6. Gewährleistung
Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist, dass die vereinbarte technische Leistung mangelhaft ausgeführt wurde, hat die auftraggebende Person zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. MarktFix schuldet die vereinbarte technische Umsetzung — nicht das Ergebnis von Plattform-Entscheidungen Dritter (Google, Meta, TikTok, Marktplätze), siehe Sicherheit & Abgrenzung. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des Werkvertragsrechts (§ 634a BGB), soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Für eine technische Prüfung (z. B. FixCheck) als Dienstleistung eigener Art gilt: MarktFix schuldet eine fachgerechte Durchführung nach dem Stand der Technik, kein bestimmtes Prüfergebnis; Mängelrechte richten sich hier nach den allgemeinen Vorschriften über die Verletzung vertraglicher Pflichten.
7. Haftung
MarktFix haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von MarktFix der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Netto-Auftragswerts. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet MarktFix nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch die auftraggebende Person eingetreten wäre; diese ist für eine dem Risiko angemessene eigene Datensicherung selbst verantwortlich.
8. Vertraulichkeit und Zugänge
MarktFix fragt niemals per E-Mail, Formular oder Chat nach Passwörtern. Zugänge werden nach Auftragsbestätigung ausschließlich über plattformeigene Mechanismen eingerichtet und bleiben im Eigentum der Auftraggeber:innen.
9. Kündigung und Rücktritt einzelner Aufträge
Da MarktFix-Aufträge in der Regel einzelne, klar abgegrenzte Werkleistungen sind und keine Dauerschuldverhältnisse, gilt für ihre vorzeitige Beendigung: Die auftraggebende Person kann den Vertrag über eine einzelne Fix-Leistung jederzeit bis zur Fertigstellung kündigen (§ 648 BGB); MarktFix behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bzw. anderweitigen Erwerbs. MarktFix kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die auftraggebende Person trotz Fristsetzung erforderliche Mitwirkungshandlungen (Zugänge, Informationen) nicht erbringt oder mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
10. Änderungen dieser AGB
MarktFix kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge ändern. Für bereits bestätigte Aufträge gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Fassung.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist die auftraggebende Person Kauffrau bzw. Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, der Sitz von MarktFix (Chemnitz).
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.